SARS-COV 2 Arbeitsschutzverordnung
Am 22. Januar wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Bundesanzeiger veröffentlich.
4 grundlegende Regeln sind hierbei aufzuführen:
- Mitarbeitende mit Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten müssen von Zuhause arbeiten
- Betriebsbedingte Zusammenkünfte reduzieren!
- Feste Arbeitsgruppen bilden
- Verpflichtend Masken bereitstellen
Die ausführlichen Beschlüsse lesen Sie hier:
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