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Herausforderung Corona: Telefonische Beratung für Betriebe

Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld oder einen Überbrückungskredit für mein Unternehmen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es telefonisch von den Expertinnen und Experten der IHK Bonn/Rhein-Sieg, der Agentur für Arbeit, des Landschaftsverbands Rheinland und der NRW.BANK.

Die aktuelle Corona-Pandemie schränkt nicht nur das öffentliche Leben ein, es gefährdet auch den Bestand kleiner und mittlerer Unternehmen. Ansprechpartner für Betriebe sind da natürlich die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, die Handwerkskammer zu Köln und die Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg beantwortet unter der Nummer 0228 – 2284 – 208  alle arbeitsrechtlichen Fragen rund um den Corona-Virus. Die Hotline der HWK zu Köln lautet 0221 – 2022 – 0. Die Wirtschaftsförderung der Bundesstadt Bonn berät telefonisch unter 0228 – 77 – 4000.

NRW-Soforthilfe 2020

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Hier geht es direkt zum Antragformular.

In Kurzarbeit gehen

Wer ein leeres Auftragsbuch hat, hat die Möglichkeit Kurzarbeit im Betrieb einzuführen. Bundestag und Bundesrat haben Mitte März 2020 eine umfangreiche Anpassung des Kurzarbeitergeldes (KUG) beschlossen. Der Beschluss gilt rückwirkend ab dem 1.  März 2020. Weitere Details für Arbeitgebende gibt es montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Service-Hotline der Agentur für Arbeit unter 0800 – 45555 – 20. Beratung zum Kurzarbeitergeld bietet zudem die Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg unter info@regionalagentur.net.

Hotlines zu Finanzierungsfragen

Unternehmen in Finanznot können Kredite bei der Bürgschaftsbank beantragen. Kostenlose Finanzierungsberatung für Betriebe gibt es telefonisch unter 02131 – 5107-200. Auch das Landesbürgschaftsprogramm unterstützt Betriebe. Antragsberechtigt sind unter anderem gewerbliche Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler. Die NRW.BANK informiert telefonisch unter der Service-Nummer 0211 – 91741 – 4800 über die Förderinstrumente des Landes.

Fachkräfte in Quarantäne

Sollte eine Mitarbeiterin oder eine Mitarbeiter offiziell in Quarantäne gehen müssen, können Unternehmen eine Entschädigung beantragen. Dies gilt auch, wenn Ihre Angestellten wegen Schul- oder Kitaschließung die Kinderbetreuung übernehmen müssen und aus diesem Grund nicht arbeiten können. Telefonische Beratung bietet der Landschaftsverband Rheinland montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Service-Nummer 0221 – 809 – 5444.

Allgemeine Hinweise

Allgemeine Fragen zum Corona-Virus beantworten die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis auf den jeweiligen Webseiten und Hotlines. Das Bürgerinnen- und Bürgertelefon des Rhein-Sieg-Kreises hat die Nummer 02241 – 13 33 33. Die Stadt Bonn beantwortet Fragen unter 0228 – 71 75.

Das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Bonn/Rhein-Sieg übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. (Stand: 2.4.2020)

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