Service für Familien
Mit familienunterstützenden Services eröffnen auch Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Freiräume für eine bessere Balance von Beruf und Privatleben. Die gewonnene Zeit verringert die Belastung und macht mehr Energie für Arbeit und Familie frei. Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Das bisschen Haushalt? Von wegen!
- Beschäftigte mit einem Wäsche- und Bügelservice entlasten. Entweder die Wäsche wird im Unternehmen abgeholt und der Betrieb handelt Rabatte in der Umgebung aus.
- Einkaufsservices sowie Hol- und Bringdienste einrichten. Einkaufslisten lassen sich online erstellen und versenden. Auch hier lohnen sich Rabattverträge.
- Essen zum Mitnehmen aus der Kantine anbieten. Beschäftigte rechnen es Unternehmen außerdem hoch an, wenn ihre Kinder ein Mittagessen in der Betriebskantine bekommen können.
- eine Babysitter-Börse und Babysitter-Ausbildung für ältere Kinder der Beschäftigten organisieren. Die Kontakte zu Babysittern können zum Beispiel am Schwarzen Brett ausgehängt werden.
Viele dieser Maßnahmen wissen übrigens nicht nur Eltern und pflegende Angehörige zu schätzen. Auch anderen Beschäftigten werden sie sehr willkommen sein.
Gewusst was, gewusst wie, gewusst wo
Oft helfen schon die richtigen Informationen den Beschäftigten entscheidend weiter. Und Informationen zum Mitnehmen wirken imagefördernd auch außerhalb Ihres Unternehmens!
So können Sie gezielt unterstützen:
- Informationen, beispielsweise zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen, sammeln und zusammenstellen. Dabei unterstützen wir gern.
- Eine Liste mit Kontaktdaten zu Dienstleistungsagenturen, Reinigungspersonal oder Hausmeister- und Gartenservices erstellen, bekannt machen und für Anfragen bereithalten.
Unterstützen kann man auch finanziell!
So können Sie zum Beispiel helfen:
- Zuschuss bei der Geburt oder Einschulung eines Kindes
- Kostenbeteiligung bei Familienberatung und Vermittlungsangeboten
- Zuschüsse für die Kinderbetreuung
Gut zu wissen: Viele familienbewusste Maßnahmen können als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Denn die Gesetzgebung fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Fragen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Hilfreiche Broschüren
Inforeihe
Sie haben Fragen?
Wir informieren Sie gern zu Familienservice in Ihrem Unternehmen