Elternzeit aktiv nutzen

Elternzeit und Wiedereinstieg

Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. So bleibt wertvolles Know-how erhalten. Deshalb ist es sinnvoll, werdende Mütter und Väter schon vor und auch während der Elternzeit zu begleiten. Je besser Auszeit und Wiedereinstieg geplant werden, desto eher kehren die Beschäftigen ins Unternehmen zurück.

Das gilt übrigens für Mütter und Väter. Denn auch die Zahl der Männer, die sich mehrere Monate Zeit für ihr Kind nehmen, steigt. Bundesweit liegt der Anteil der Väter, die das staatliche Elterngeld beziehen, bei gut einem Viertel. Was kann Ihr Unternehmen tun, um Elternzeit und Wiedereinstieg gut zu gestalten? Hier einige praktische Anregungen.

Vor der Elternzeit…

  • Laden Sie werdende Eltern zu einem persönlichen Gespräch ein. Informieren Sie frühzeitig über gesetzliche Regelungen zur Elternzeit und dem Wiedereinstieg. So lässt sich die Rückkehr besser vorbereiten und Sie haben mehr Planungssicherheit.
  • Weisen Sie rechtzeitig auf Teilzeitmodelle, flexible Arbeitszeiten oder die Möglichkeit zur Telearbeit hin. So eröffnen sich attraktive Perspektiven für den Wiedereinstieg.
  • Bringen Sie werdende Eltern mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, die Elternzeit und Wiedereinstieg bereits gemeistert haben. So lernen Eltern, ihre neue Situation realistischer einzuschätzen.

Während der Elternzeit…

  • Halten Sie Kontakt. Das kann über Patenschaften oder eine feste Ansprechperson geschehen. Und laden Sie Eltern zu Betriebsfesten und Veranstaltungen ein – auch mit Kind.
  • Halten Sie Beschäftige in Elternzeit über das Intranet, Protokolle oder den betriebsinternen Newsletter auf dem Laufenden. Das erhält die Bindung und erleichtert den problemlosen und raschen Wiedereinstieg.
  • Laden Sie junge Eltern zu fachlichen Weiterbildungen ein. Die Elternzeit kann so aktiv genutzt werden, um für neue Anforderungen fit zu werden.
  • Bieten Sie Elternzeitlern an, an befristeten Projekten mitzuarbeiten oder Beschäftigte, die krank oder im Urlaub sind, zu vertreten. Die Gesetzgebung erlaubt es, während der Elternzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten. So frischen die Beschäftigten in Elternzeit ihr Wissen auf und sammeln erste Erfahrungen zum Arbeitsalltag mit Kind.

Rund um den Wiedereinstieg

  • Sprechen Sie mit den Beschäftigten einige Monate vor Ende der Elternzeit über die konkreten Rückkehroptionen. Dabei können feste Absprachen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen und zur Arbeitsorganisation getroffen werden.
  • Stellen Sie den Rückkehrenden in den ersten Wochen eine feste Ansprechperson zur Seite.