Wichtiges und Wissenswertes

Brückenteilzeit. Dein Recht ab 1. Januar 2019.

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2019 ein Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit. Im Flyer „Brückenteilzeit“ informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem über die Voraussetzungen für den Anspruch auf Brückenteilzeit und die möglichen Ablehnungsgründe des Arbeitgebers.

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Wir informieren Sie gerne zur familienbewussten Personalpolitik in Ihrem Unternehmen.

Veröffentlichung: Januar 2019